Kurabgabe
Was ist eine Kurabgabe?
Als Gast des Ostseebades Insel Poel leisten Sie mit Ihrer Kurabgabe einen kleinen aber wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Attraktivität und touristischen Qualität der Insel Poel.
Wer ist kurabgabepflichtig?
Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Ostseebad Insel Poel aufhalten und nicht ihren Hauptwohnsitz auf der Insel haben.
Höhe der Kurabgabe
- in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober für Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) pro Tag 2,50 €
- in der Zeit vom 1. November bis 31. März für Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) pro Tag 1,50 €
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Reisegruppen und Ferienfreizeiten können ab einer Personenanzahl von 15 Personen einen Antrag auf 50 % Ermäßigung stellen. Dieser muss schriftlich vor Reiseantritt in der Kurverwaltung gestellt werden.
Wer ist von der Kurabgabe befreit?
- befreit von der Kurabgabe sind Schwerbehinderte ab dem Grad von 80 und ihre Begleitperson („B“ im Schwerbehindertenausweis)
- Kinder bis einschließlich 17 Jahre
- Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwager und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind
- Personen, die ihren Dienst auf der Insel ausführen, soweit sie die Strände und Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen
Tagesgäste auf der Insel Poel
Tagesgäste sind verpflichtet, ihre Kurabgabe an den Strandautomaten in Timmendorf-Strand, Gollwitz oder Am Schwarzen Busch zu entrichten, sofern sie die Strände nutzen.
Welche Vorteile erhalte ich mit der Kurkarte?
- kostenlose Nutzung der Bibliothek
- kostenloser Eintritt bei vielen Veranstaltungen im Jahr, z. B. „Kino im Museum“, Open-Air-Kino, Zauberer, Puppenspieler, Feste...
- ermäßigter Eintritt von 2,00 € im Inselmuseum, anstatt 2,50 €
- kostenfreier Hotspot-Zugang in Reichweite der Kurverwaltung und des Inselmuseums
- Ermäßigungsgutscheine nach Verfügbarkeit für z. B. Wonnemar, Mumpitz, Tierpark Wismar (in der Kurverwaltung erhältlich)
- kostenfreies Prospektmaterial in der Kurverwaltung
Was wird durch die Kurabgabe finanziert?
- Schaffung und Instandhaltung der Rad- und Wanderwege
- Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen
- Reinigung der bewirtschafteten Strände
- Reinigung und Instandhaltung der sanitären Anlagen
- Absicherung der Strände durch die Rettungsschwimmer der DLRG
- Modernisierung der Rettungseinrichtungen
- Instandhaltung der Bootsstege
- Pflege der einzelnen Ortsteile
Die Satzung zur Erhebung der Kurabgabe finden Sie hier: Download Satzung Kurabgabe
Meldescheine
Ihr Vermieter bzw. die Kurverwaltung wird für die Ausstellung der Kurkarte Ihre Daten erfassen. Mehr Informationen dazu entnehmen Sie bitte der „Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“!